Schweiz

Satire oder Diskriminierung? Schweizer Gericht spricht TikToker Bireweich von Rassismusvorwurf frei

Ein Schweizer Gericht hat den Tiktoker Mirco Casorelli alias "Bireweich" vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Die Richter sahen keine strafbare Hetze gegen eine ethnische Gruppe.
Satire oder Diskriminierung? Schweizer Gericht spricht TikToker Bireweich von Rassismusvorwurf frei© Printscreen TikTok

Das Kantonsgericht Schaffhausen hat den Schweizer Influencer und TikToker Mirco Casorelli, bekannt unter dem Namen "Bireweich", in allen Punkten freigesprochen. Er war angeklagt worden, weil er in Videos Schweizer Nationalspieler mit Migrationshintergrund rassistisch beleidigt haben soll. Das Gericht erkannte jedoch keine strafbare Rassendiskriminierung oder Hetze.

Casorelli war bereits im Dezember 2024 von der Schaffhauser Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 10.800 Franken sowie einer zusätzlichen Busse von 2.700 Franken verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Nun hob das Kantonsgericht diese Verurteilung auf. Die Verfahrenskosten trägt der Staat.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mehrere Videos der Reihe "Singkontrolle". Darin kommentiert Casorelli die Schweizer Fußballnationalmannschaft (Red.: kurz "Nati" genannt), während die Schweizer Nationalhymne gespielt wird. Er kritisiert dabei übertrieben und mit derben Ausdrücken Spieler, die nicht mitsingen – vor allem solche mit Wurzeln im Kosovo, in Albanien oder Afrika.

Dabei verwendete er beispielsweise die Formulierungen:

  • Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri werden als "Schachtelgrinde" bezeichnet.
  • Spieler mit dunkler Hautfarbe nennt er "gfürchigi Gstaltene" (CH-Deutsch: schreckliche Gestalten).
  • Hellerhäutige Spieler werden ironisch als "schöni blondi Höörli" beschrieben.

Der Schweizerische Fußballverband SFV hatte Casorelli angezeigt. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Herabsetzung der Spieler wegen ihrer Herkunft und eine Verletzung der Menschenwürde.

Casorelli verteidigte sich vor Gericht damit, dass es sich um Satire handele. Er parodiere damit einen typischen konservativen Schweizer – im Volksmund oft "Bünzli" genannt –, der sich rassistisch darüber aufregt, wenn Nationalspieler mit ausländischen Wurzeln die Hymne nicht mitsingen.

Er betonte, dass er in den Videos auch Spieler mit Migrationshintergrund für guten Gesang gelobt und Spieler ohne Migrationshintergrund kritisiert habe.

Ziel sei nicht gewesen, die Herkunft der Spieler anzugreifen, sondern das Verhalten (Nicht-Mitsingen) und die Doppelmoral mancher Zuschauer lächerlich zu machen.

Das Kantonsgericht folgte dieser Argumentation. Es stellte fest, dass die Videos sich gegen das konkrete Verhalten der Spieler richteten und nicht gegen deren ethnische Herkunft oder Hautfarbe. Auch wenn einige Ausdrücke derb und grenzwertig gewesen seien, erfülle das nicht den Straftatbestand der Rassendiskriminierung nach Schweizer Recht.

Die vorsitzende Richterin wandte sich nach der Urteilsverkündung direkt an Casorelli und sagte:

"Sie haben sich auf das Glatteis begeben. Sie haben Glück, dass Sie freigesprochen werden."

Die Richterin betonte, dass Satire und Humor nicht alles rechtfertigen und dass manche Zuschauer die Videos durchaus ernst nehmen könnten.

Im Gerichtssaal brandete nach dem Freispruch lauter Applaus auf. Casorelli zeigte sich erleichtert und betonte erneut, kein Rassist zu sein. Sein Anwalt sprach von einem "klaren Freispruch" und kritisierte, dass Satire in der Schweiz geschützt werden müsse.

Der Schweizerische Fußballverband hatte den Prozess mit der Begründung angestoßen, Humor dürfe nicht dort enden, wo die Menschenwürde verletzt werde. Eine Stellungnahme nach dem Urteil lag zunächst nicht vor.

In der Schweiz gibt es vergleichsweise strenge Gesetze gegen Rassendiskriminierung, Artikel 261bis Strafgesetzbuch. Gleichzeitig ist Satire als Kunstform grundsätzlich geschützt. Der Fall Bireweich zeigt die schwierige Grenzziehung. Wann ist etwas noch humorvolle Übertreibung, wann wird es zur strafbaren Herabsetzung einer Gruppe?

Für deutsche Leser ist der Fall vor allem deshalb interessant, weil ähnliche Debatten auch hier immer wieder aufflammen – etwa bei Satirikern, die mit ethnischen Stereotypen arbeiten oder politisch unkorrekten Humor betreiben.

Ob die Staatsanwaltschaft Schaffhausen gegen das Urteil Berufung einlegt, ist derzeit noch offen. Die Frist dafür beträgt zehn Tage.

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